Begleithundprüfung 

Begleithundprüfung

Hier wird der Hund auf seine Alltagstauglichkeit überprüft. Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam. Die bestandene Begleithundprüfung ist Voraussetzung für alle Hundesportarten und weitere Prüfungen.

Der Hund zeigt im ersten Teil der Prüfung auf einem eingefriedeten Grundstück, dass er sich problemlos von seinem Hundehalter durch verschiedene Situationen und Aufgaben führen lässt. Im zweiten Teil wird sein Verhalten im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr geprüft. Die nachgewiesene Alltagstauglichkeit eines Hundes ist eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier - und eine strikte Grundvoraussetzung für alle Hundesportarten.

Voraussetzungen:

Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt für die Begleithundprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale).

Die Begleithundeprüfung (BH), ist die Grundlage für die Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen.

Quelle: VDH


Verhaltenstraining im Kreise der unterschiedlichsten Vierbeiner und die Begegnung mit vielen Menschen, die Vermittlung von Grundgehorsamsübungen (Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Platz mit Herankommen usw.) und die Gewöhnung an den Straßenverkehr, an Radfahrer und Jogger führt dann schon hin zur Begleithundeprüfung. Die Prüfung wird von einem Leistungsrichter des HSVRM abgenommen und durch einen Prüfungsnachweis bestätigt.
Seit dem 01.01.2012 gilt eine neue Prüfungsordnung für den Begleithund.

 

1. Sie besteht aus drei Teilen:

  1. Nachweis einer Sachkundeprüfung des Hundeführers (schriftlich)
  2. Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz
  3. Prüfung im Verkehr.
Das Zulassungsalter der Hunde beträgt 15 Monate. Die Hunde müssen durch eine Tätowiernummer und/oder Chipnummer identifizierbar sein.
Der Ablauf der Begleithundeprüfung auf dem Übungsplatz ist von der Prüfungsordnung vorgeschrieben.

 2. Der Ablauf auf dem Übungsplatz in Kurzform:

Die Leinenführigkeit

Mit dem Hörzeichen "Fuß" wird der vorgeschriebene Prüfungsablauf bewältigt. Dieser beinhaltet Schrittwechsel (normal, schnell, langsam), Richtungsänderungen (links, rechts, kehrt), selbstständiges Sitz des Hundes beim Halten sowie neutrales Verhalten in einer Personengruppe.

Die Freifolge  

Nachdem der Hund abgeleint wurde, wird der oben beschriebene Ablauf, ohne Personengruppe und Richtungsänderungen, in der Freifolge wiederholt.

Die Sitzübung

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer  mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen für „Absitzen“ oder er macht die Übung Sitz aus der Bewegung und entfernt sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundefüherer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Gst ein.

Die Platzübung

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das Hörzeichen für „Fuß gehen“ geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der Hundeführer eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen  für „Ablegen“ oder er macht die Übung Platz aus der Bewegung und entfernt sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer  seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen für „Fuß gehen“ hat sich der Hund neben seinen Hundeführer zu setzen. 

Ablegen

Während ein Hund vorgeführt wird, wird der andere an der Seite vom Übungsplatz im „Platz“ abgelegt. Der Hundeführer steht etwa 30 Schritte mit dem Rücken zum Hund entfernt.

Für die ganze Übung gibt es max. 60 Punkte. 42 Punkte müssen mindestens erreicht werden.

3. Prüfung im Verkehr

  • Begegnung mit Radfahrern
  • Begegnung mit Autos
  • Begegnung mit Joggern/Inline-Scatern
  • Begegnung mit anderen Hunden

Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren.

BH Laufschema ab 2019 - anklicken für größere PDF Datei

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Hundeverein Erzhausen    Am Ohlenberg 43    64390 Erzhausen
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