Begleithundprüfung
Hier wird
der Hund auf seine Alltagstauglichkeit überprüft.
Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit,
Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam. Die
bestandene Begleithundprüfung ist Voraussetzung für
alle Hundesportarten und weitere Prüfungen.
Der Hund zeigt im ersten Teil der
Prüfung auf einem eingefriedeten Grundstück, dass er
sich problemlos von seinem Hundehalter durch verschiedene Situationen
und Aufgaben führen lässt. Im zweiten Teil wird sein
Verhalten im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr
geprüft. Die nachgewiesene Alltagstauglichkeit eines Hundes
ist eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Miteinander
von Mensch und Tier - und eine strikte Grundvoraussetzung für
alle Hundesportarten.
Voraussetzungen:
Vor
Prüfungsbeginn muss der
Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass
er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung
verfügt. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15
Monate. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres
ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt
für die Begleithundprüfung seit 2012 die
Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation
Cynologique Internationale).
Die Begleithundeprüfung (BH), ist
die Grundlage für die Teilnahme an Prüfungen und
Wettkämpfen.
Quelle: VDH
Verhaltenstraining im Kreise der
unterschiedlichsten Vierbeiner und die Begegnung mit vielen Menschen,
die Vermittlung von Grundgehorsamsübungen
(Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Platz mit Herankommen
usw.) und die Gewöhnung an den Straßenverkehr, an
Radfahrer und Jogger führt dann schon hin zur
Begleithundeprüfung. Die Prüfung wird von einem
Leistungsrichter des HSVRM
abgenommen und durch einen Prüfungsnachweis bestätigt.
Seit dem 01.01.2012 gilt eine neue Prüfungsordnung
für den Begleithund.
1. Sie
besteht aus drei Teilen:
- Nachweis
einer Sachkundeprüfung des Hundeführers (schriftlich)
- Begleithundeprüfung
auf einem Übungsplatz
- Prüfung
im Verkehr.
- Das
Zulassungsalter der Hunde beträgt 15 Monate. Die Hunde
müssen durch eine Tätowiernummer und/oder Chipnummer
identifizierbar sein.
Der
Ablauf der Begleithundeprüfung auf dem Übungsplatz
ist von der Prüfungsordnung vorgeschrieben.
2.
Der Ablauf auf dem Übungsplatz in Kurzform:
Die Leinenführigkeit
Mit dem Hörzeichen "Fuß"
wird der vorgeschriebene Prüfungsablauf bewältigt.
Dieser beinhaltet Schrittwechsel (normal, schnell, langsam),
Richtungsänderungen (links, rechts, kehrt),
selbstständiges Sitz des Hundes beim Halten sowie neutrales
Verhalten in einer Personengruppe.
Die Freifolge
Nachdem der Hund abgeleint wurde, wird der
oben beschriebene Ablauf, ohne Personengruppe und Richtungsänderungen, in der
Freifolge wiederholt.
Die Sitzübung
Von
der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit
seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens
10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Grundstellung ein, gibt das
Hörzeichen für
„Absitzen“ oder er macht die Übung Sitz aus der Bewegung und entfernt sich weitere 15 Schritte.
Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des
Leistungsrichters geht der Hundefüherer zu seinem Hund
zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Gst ein.
Die
Platzübung
Von der
Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das
Hörzeichen für „Fuß
gehen“ geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt
der Hundeführer eine Grundstellung ein, gibt das
Hörzeichen für
„Ablegen“ oder er macht die Übung Platz aus der Bewegung und entfernt sich weitere 30 Schritte. Er
dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf
Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer
seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund
seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn
zu setzen. Auf das Hörzeichen für
„Fuß gehen“ hat sich der Hund neben
seinen Hundeführer zu setzen.
Ablegen
Während ein Hund vorgeführt
wird, wird der andere an der Seite vom Übungsplatz im
„Platz“ abgelegt. Der Hundeführer steht
etwa 30 Schritte mit dem Rücken zum Hund entfernt.
Für
die ganze Übung gibt es max. 60 Punkte. 42 Punkte
müssen mindestens erreicht werden.
3.
Prüfung im Verkehr
- Begegnung
mit Radfahrern
- Begegnung
mit Autos
- Begegnung
mit Joggern/Inline-Scatern
- Begegnung
mit anderen Hunden
Verhalten des kurzfristig im Verkehr
angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren.
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